KINDER
SCHUTZ

Kinder in Notfallsituationen begleiten

Kinder in Notfallsituationen

Der Umgang mit Kindern erfordert in und nach Notfallsituationen wie Unfällen, Katastrophen oder Übergriffen besondere Umsicht. Notfallpsychologische Unterstützung in der Stabilisierungsphase kann einen wichtigen Beitrag leisten, um der Manifestation psychischer Belastungen vorzubeugen.

Als Heilpädagogin, Traumapädagogin und Traumafachberaterin verfüge ich über langjährige Berufserfahrung im Kontext pädagogisch-therapeutischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Gewalterfahrungen, psychischen Erkrankungen und Entwicklungsverzögerungen in ihren Biographien.

Traumafachberatung für professionelle Settings

Einer meiner Vermittlungsschwerpunkte ist die Traumafachberatung von Teams in Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe sowie von Teams in Kindertagesstätten und Schulen.

Traumafachberatung für Eltern

Sind Kinder von traumatischen Ereignissen betroffen, wollen Eltern helfen – doch wie? Ich biete Eltern konkrete, situationsbezogene Traumafachberatung, die sowohl die Perspektive des Kindes als auch die der Eltern berücksichtigt.

Traumafachberatung in Einfacher Sprache

Für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen biete ich Traumafachberatung in Einfacher Sprache an. So kann sichergestellt werden, dass Hilfe nicht an komplexer Sprache scheitert.

Hilfe in der Stabilisierungsphase

Notfallpsychologische Interventionen gliedern sich in drei Phasen:

1. Akuthilfe

Sie erfolgt in den ersten Stunden und Tagen nach dem Ereignis. Wesentlich ist das Schaffen von Sicherheit und Orientierung.

2. Stabilisierungsphase

Sie beginnt Tage nach dem Ereignis und dauert ca. sechs Wochen an. Im Fokus stehen Entlastung, Trauerbegleitung und die Wiederaufnahme des täglichen Lebens.

3. Therapie

Manifestieren sich Symptome, kann es sinnvoll sein, eine Traumatherapie einzuleiten.

Mein Arbeitsschwerpunkt liegt auf der Stabilisierungsphase.

Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz

Als Heilpädagogin B.A. und „insoweit erfahrene Fachkraft“ (InsoFa) im Bereich Kinderschutz berate ich Fachkräfte der Jugendhilfe sowie Lehrerinnen und Lehrer, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Ärztinnen und Ärzte bei der Einschätzung eines möglichen Gefährdungsrisikos.

Grundlage dafür sind § 8a und 8b SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ sowie § 4 KKG für Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger. Die Beratung erfolgt anonymisiert oder pseudonymisiert unter Schweigepflicht.

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